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Cropp's Dies und
Das Wissenswertes Rund um das Thema Holzhandel für Holzexperten |
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Vor dem Geschäftsabschluss sind von den Beteiligten einige grundsätzliche Formalitäten zu klären. Für den Binnenhandel sind Warenrechnung und Lieferschein meistens ausreichend. Auch die Vorschriften für den Warenverkehr innerhalb der EU sind einfach zu erfüllen (VAT Nr., Intrastatmeldung, Frachtbrief, Verbringungsnachweise). Der Handel mit Drittländern außerhalb der EU wird schon etwas komplizierter und bisweilen sogar unmöglich. Für diese Geschäfte werden gemäß den einzelnen Ländervorschriften unterschiedliche Dokumente benötigt: Kontrakt, detaillierte Warenrechnung, Packliste, Ursprungszeugnis, Präferenzzeugnis (ATr, EUR1), Pflanzengesundheitszeugnis, Begasungszeugnis, Frachtbrief (CMR, Air Bill, Bill of Lading), Ausfuhrgenehmigung bzw. Einfuhrgenehmigung, ATLAS Zollanmeldung (ABD), konsularische Beglaubigung, Erklärungen, Bescheinigungen und Versicherungspolice, CITES Ausfuhr.- und Einfuhrgenehmigungen gemäß den Vorschriften zum Artenschutz u.a. Holzverpackungsvorschrift beachten! Sofern für grenzüberschreitende Warensendungen Holzverpackungen vorgesehen sind, muss zertifiziertes Holzverpackungsmaterial verwendet werden. Das gilt für alle Bestandteile der Verpackung, die aus Vollholz bestehen. Verpackungen z.B. aus Spanplatte, Pressholzpaletten oder Sperrholz gehören nicht dazu. Massivholzverpackungsmaterial mit einer Dicke unter 6 mm braucht nicht zertifiziert sein. Untergelegtes Kantholz/Stauholz und die sogenannten Durchleger in Schnittholzbündeln sowie Holzkeile unterliegen der Holzverpackungsvorschrift und müssen behandelt und gekennzeichnet sein. |
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Weitere Informationen |
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Mit freundlicher Empfehlung, |
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Max Cropp e.K.
Grossmoorring 10 D-21079 Hamburg Tel: 040 - 766 235 0
Fax: 040 - 77 58 40 info@cropp-timber.com |
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